Rechtsprechung
   BayObLG, 05.02.1992 - BReg. 1 Z 28/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,1056
BayObLG, 05.02.1992 - BReg. 1 Z 28/91 (https://dejure.org/1992,1056)
BayObLG, Entscheidung vom 05.02.1992 - BReg. 1 Z 28/91 (https://dejure.org/1992,1056)
BayObLG, Entscheidung vom 05. Februar 1992 - BReg. 1 Z 28/91 (https://dejure.org/1992,1056)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1992,1056) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Prüfung der Echtheit eines Testaments; Beschwerdeberechtigung bezüglich der Anfechtung eines Testaments ; Ablauf einer Lebensvermutung; Prüfungsumfang des Beschwerdegerichts

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1992, 1206
  • Rpfleger 1992, 190
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (17)

  • BayObLG, 23.10.1986 - BReg. 3 Z 68/86

    Abgrenzung von Dienstaufsichtsbeschwerde und Sachbeschwerde

    Auszug aus BayObLG, 05.02.1992 - BReg. 1 Z 28/91
    Im Ergebnis zutreffend hat das Landgericht die vom Rechtsbeschwerdegericht von Amts wegen nachzuprüfende (vgl. BayObLGZ 1986, 412/414 m.w.Nachw.) Zulässigkeit der von den Beteiligten zu 4, 6 a und 6 b eingelegten Erstbeschwerden bejaht.

    a) Für die Bejahung der Beschwerdeberechtigung dieser Beteiligten genügte allerdings der Hinweis darauf nicht, dass diese einen Erbscheinsantrag hätten stellen können (vgl. BayObLG FamRZ 1990, 649 /650 m.w.Nachw.; nunmehr auch KG Rpfleger 1990, 366/367), denn § 20 Abs. 2 FGG gibt kein selbständiges Beschwerderecht, sondern stellt lediglich eine Einschränkung der Beschwerdebefugnis aus § 20 Abs. 1 FGG dar (vgl. BayObLGZ 1986, 412/415; Bassenge/Herbst FGG/ RPflG 5. Aufl. § 20 FGG Anm.3).

    Denn nach den Feststellungen des Senats, zu denen das Rechtsbeschwerdegericht im Rahmen der Zulässigkeitsprüfung der Erstbeschwerden befugt war (vgl. BayObLGZ 1984, 95/96 und 1986, 412/414; BayObLG NJW 1988, 714; Bassenge/Herbst § 27 FGG Anm. 11 5 b aa), ist davon auszugehen, dass der Sohn der Erblasserin den Erbfall nicht erlebt hat.

  • BayObLG, 11.06.1991 - BReg. 1 Z 31/91

    Nachlaßsache; Beschwerdeinstanz; Anhängigkeit; Anfechtung; Testament;

    Auszug aus BayObLG, 05.02.1992 - BReg. 1 Z 28/91
    Es kann deshalb auch eine auf die Rückseite eines gebrauchten Briefumschlags gesetzte Erklärung als Testament angesehen werden (Senatsbeschluß vom 11.6.1991 BReg. 1 Z 31/91 - Rpfleger 1991, 355 LS).

    Da die letztwillige Verfügung inhaltlich vollständig ist, bestand kein Grund, der Frage weiter nachzugehen, ob das Schriftstück nicht doch nur ein Entwurf sein könnte (Senatsbeschluß vom 11.6.1991 aaO; vgl. auch KG FamRZ 1991, 486/488).

  • KG, 06.11.1990 - 1 W 2992/90

    Mehrere Testamente gleichen Datums; Gegenseitige Aufhebung sich widersprechender

    Auszug aus BayObLG, 05.02.1992 - BReg. 1 Z 28/91
    Da die letztwillige Verfügung inhaltlich vollständig ist, bestand kein Grund, der Frage weiter nachzugehen, ob das Schriftstück nicht doch nur ein Entwurf sein könnte (Senatsbeschluß vom 11.6.1991 aaO; vgl. auch KG FamRZ 1991, 486/488).
  • BayObLG, 01.08.1979 - BReg. 1 Z 16/79
    Auszug aus BayObLG, 05.02.1992 - BReg. 1 Z 28/91
    Diese gewinnt aber erst dann Bedeutung, wenn ein wesentlicher Umstand nicht zu klären ist (vgl. BayObLGZ 1979, 256/261).
  • BayObLG, 07.04.1989 - BReg. 1a Z 9/88

    Beschwerde gegen die Erteilung eines Erbscheins an ein katholisches Kinderheim

    Auszug aus BayObLG, 05.02.1992 - BReg. 1 Z 28/91
    b) Auch die Frage, ob eine niedergelegte Erklärung auf einem ernstlichen Testierwillen des Erblassers beruht und ob es sich nicht nur um den Entwurf einer letztwilligen Verfügung handelt, liegt auf tatsächlichem Gebiet, so dass auch die hierzu getroffenen Feststellungen der Tatsacheninstanzen nur auf Rechtsfehler überprüft werden können (vgl. BayObLG FamRZ 1989, 1124/1125 m. w. Nachw.).
  • BayObLG, 11.09.1987 - BReg. 1 Z 39/87

    Rechtsmittel gegen Entscheidungen des Nachlassgerichts im Verfahren auf Erteilung

    Auszug aus BayObLG, 05.02.1992 - BReg. 1 Z 28/91
    dd) Das Landgericht hat auch nicht verkannt, dass die Feststellungslast für die Echtheit des Testaments den Beteiligten zu 1 trifft, der hieraus Rechte ableitet (vgl. BayObLG Rpfleger 1988, 67 /68).
  • BayObLG, 04.11.1988 - BReg. 1a Z 10/88

    Weitere Beschwerde der aufgrund eines handschriftlichen Testaments eingesetzten

    Auszug aus BayObLG, 05.02.1992 - BReg. 1 Z 28/91
    Die Voraussetzungen für die Einholung eines weiteren Gutachtens (§ 15 Abs. 1 Satz 1 FGG , § 412 Abs. 1 ZPO ) brauchte es nicht für gegeben erachten (vgl. dazu BayObLG FamRZ 1989, 550 und 1990, 801/802 f., jeweils m. w. Nachw.).
  • BGH, 05.04.1990 - I ZR 19/88

    Dr. S.-Arzneimittel - Irreführung/Geschäftsverhältnisse

    Auszug aus BayObLG, 05.02.1992 - BReg. 1 Z 28/91
    a) Für die Bejahung der Beschwerdeberechtigung dieser Beteiligten genügte allerdings der Hinweis darauf nicht, dass diese einen Erbscheinsantrag hätten stellen können (vgl. BayObLG FamRZ 1990, 649 /650 m.w.Nachw.; nunmehr auch KG Rpfleger 1990, 366/367), denn § 20 Abs. 2 FGG gibt kein selbständiges Beschwerderecht, sondern stellt lediglich eine Einschränkung der Beschwerdebefugnis aus § 20 Abs. 1 FGG dar (vgl. BayObLGZ 1986, 412/415; Bassenge/Herbst FGG/ RPflG 5. Aufl. § 20 FGG Anm.3).
  • BayObLG, 20.09.1982 - BReg. 1 Z 79/82

    Zu den Voraussetzungen der Testierfähigkeit

    Auszug aus BayObLG, 05.02.1992 - BReg. 1 Z 28/91
    Das Landgericht hat das Gutachten auf seinen sachlichen Gehalt sowie auf seine logische Schlüssigkeit überprüft (vgl. BayObLGZ 1982, 309/314) und sich mit den Feststellungen des Gutachters und dem von ihm verwendeten Vergleichsmaterial eingehend auseinandergesetzt.
  • BayObLG, 23.12.1985 - BReg. 1 Z 97/85

    Wirksamkeit eines Testaments; Eigenhändige Verfassung bei teilweiser Verwendung

    Auszug aus BayObLG, 05.02.1992 - BReg. 1 Z 28/91
    a) Die Frage, ob ein als letztwillige Verfügung in Betracht kommendes Schriftstück vom Erblasser eigenhändig geschrieben und unterschrieben wurde und somit als formgültiges Testament angesehen werden kann (§ 2247 Abs. 1 BGB ), liegt auf tatsächlichem Gebiet (vgl. BayObLG DNotZ 1984, 47/48 f. und FamRZ 1986, 1043/1044; Senatsbeschluß vom 6.2.1991 BReg. 1 a Z 49/90 S.7).
  • BayObLG, 02.06.1982 - BReg. 1 Z 45/81

    Zum Erbrecht bei Ausländergrundstücken in Österreich

  • BayObLG, 20.02.1990 - BReg. 1a Z 38/88

    Zulässigkeit der Änderung eines Erbscheinsantrag im laufenden Verfahren; Stellung

  • BayObLG, 07.05.1986 - BReg. 3 Z 44/85

    Behandlung; Geschäftsunfähigkeit; Pflegling; Aufhebungsantrag; Anregung;

  • BayObLG, 30.03.1984 - BReg. 1 Z 9/84

    Rechtsbeschwerde; Zuständigkeit; Örtliche; Nachlaßgericht

  • BayObLG, 08.10.1987 - BReg. 2 Z 103/87
  • BayObLG, 26.05.1983 - BReg. 1 Z 17/83
  • BayObLG, 17.01.1964 - BReg. 2 Z 159/63
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht